Sichere Arbeitsbedingungen

Was sind sichere Arbeits­bedingungen?

Teil 2 der Beitragsserie zu den vier wichtigsten Elementen im Arbeitsschutz.

Andere, die sich im Thema auskennen, sprechen von 10 Elementen oder 18, die sie in Kern- und Zusatzelemente aufteilen. Wieder andere haben noch andere Aufteilungen. Das ist alles nicht falsch und durchaus sinnvoll, wenn man tiefer in die einzelnen Themen einsteigen will.

Mir geht es hier darum, den Einstieg zu finden. Deshalb ist mir die einfache Struktur und Übersichtlichkeit wichtig.

Die anderen Beiträge dieser Serie finden Sie hier:
Teil 1: Arbeitsschutzorganisation
Teil 3: Qualifikation für sicheres Arbeiten
Teil 4: Notfallvorsorge

Gesetze einhalten heißt doch, sicher zu arbeiten?

Erstmal ja.

Zumindest rechtssicher.

In meiner Einführung zum Thema Arbeitsschutz habe ich angedeutet, dass Gesetze als Hilfestellung gesehen werden können: Was muss ich wie tun, um sicher zu arbeiten.

Leider ist das nicht so einfach. Die Zeiten „von Law and Order“ gehen im Arbeitsschutz seit 1986 zu Ende. Seitdem werden die konkreten Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (ja, shitstorm! Ich weiß, dass sie heute DGUV-Vorschriften heißen, aber wer außer den Experten noch?) unkonkreter. Wir finden immer häufiger die Forderung: Mach eine Gefährdungsbeurteilung, die den Stand der Technik berücksichtigt.

Und nu? Stehen wir wieder am Anfang?

Nein. Auch wenn die Vorschriften nichts konkretes angeben, sagen sie uns immerhin, was wir zu bedenken haben, was Sie in Ihrem Unternehmen umzusetzen haben. Und wenn konkrete Vorgaben drin sind, um so besser.

Wenn nicht, steigen wir tiefer ein und suchen den Stand der Technik. Dabei hilft uns das untergesetzliche Regelwerk. Dieser Begriff fasst alles das zusammen, was nicht in den eigentlichen Rechtstexten steht, aber als Stand der Technik gilt.

Der Stand der Technik kann vom Gesetzgeber festgelegt sein, wie in Technischen Regeln (z.B. TRBS, TRGS, Arbeitsstättenregeln), in Verwaltungsvorschriften wie der TA Luft. In harmonisierten Normen, das kennen wir EU-weit im Bereich der Maschinensicherheit, Stichworte Maschinenrichtlinie oder CE.

Der Stand der Technik kann auch in Regelwerken beschrieben sein, die nicht der Gesetzgeber verfasst hat, sondern privatrechtliche Expertengruppen. Hier spiele ich in erster Linie auf DIN- oder DIN EN-Normen und auf VDE-Richtlinien an, es gibt da noch mehr.

Sie merken schon, das Thema ist umfangreich, ja schon wieder ein ganz anderes Thema. Deshalb möchte ich es hier nur soweit angerissen haben.

Ich selbst habe schon einige Zeit gebraucht, um zu verstehen, warum nicht alles in Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften detailliert geregelt ist. Dann wäre doch alles schön einfach, übersichtlich und nachvollziehbar…

Irgendwann ist der Knoten geplatzt

Unsere Betriebe, unsere Anlagen und unsere Arbeitsabläufe sind heute so komplex, dass Außenstehende wie Ministerialbeamte das gar nicht mehr im Detail überblicken könnten. Die Spezialisierung wird immer weitreichender, Regelungen, die bei einem gut funktionieren, können bei Ihnen im anderen Betrieb vielleicht nicht so umgesetzt werden, oder wirken nicht in der gleichen Weise.

Und wenn wir wirklich alles in allen Details gesetzlich festschreiben wollten: wer soll es tun – wichtiger noch: wie wollten Sie das noch überblicken können und die für Sie relevanten Punkte finden?

Gut, die letzte Frage bleibt offen: egal, ob Sie in einem Gesetz suchen müssen oder in einer technischen Regel oder Norm, das Suchen bleibt Ihnen. Oft müssen wir – ja, auch ich – erstmal suchen, in welchem Regelwerk wir denn suchen müssen.

Das ist einfacher mit fundiertem Fachwissen, zumindest solidem Grundlagenwissen. Die für Ihre Arbeit wichtigen DIN-Normen kennen Sie. Genauso die kritischen Sicherheitsregeln, wie war das noch mit dem Daumen und der Kreissäge?

Stellt sich allerdings die Frage, ob Sie jetzt wirklich alles selbst wissen müssen. Wer mich kennt, vermutet richtig: meine Antwort ist nein. Gehen Sie systematisch vor, das heißt zielgerichtet und Schritt für Schritt. Stellen Sie gute Fragen an die richtigen Leute.

Systematisch – und vorschriftsmäßig wie rechtlich gefordert – geht es mit einer Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungs­beurteilung, das Schreckgespenst

Schon wieder Gefährdungsbeurteilung?

Ich wette mit Ihnen: Sie haben heute schon eine Gefährdungsbeurteilung gemacht!
Haben Sie heute morgen in Ihren Kaffee gepustet?
Haben Sie ins Wetter geguckt, bevor Sie aus dem Haus sind?
Haben Sie auf den Verkehr geachtet, als Sie über die Straße gegangen sind?

Habe ich die Wette gewonnen?
Schreiben Sie mir, ich schicke Ihnen gerne meine Bankverbindung.
Spaß beiseite –

Wie geht Gefährdungs­beurteilung?

Genau so einfach wie in unserer Wette.

Die entscheidenden Schritte einer Gefährdungsbeurteilung sind:

  1. beurteile das Risikos
  2. setze eine geeignete Schutzmaßnahme um
  3. frage dich, ob´s funktioniert hat

Wie das geht, möchte ich Ihnen anhand der Beispiele aus unserer Wette zeigen:

Beispiel 1: in den Kaffee pusten

  1. Du kannst dir den Mund oder die Zunge verbrühen, wenn der Kaffee zu heiß ist
  2. Du hast schon von deiner Mutter gelernt, dass Pusten hilft
  3. ja, deshalb machst du es ja

Beispiel: aufs Wetter achten

  1. Du kannst dich erkälten, wenn die Jacke zu dünn oder nicht regenfest ist
  2. Um nicht krank zu werden, ziehst du die fürs Wetter passende Kleidung an
  3. genau dafür hast du ja diese Jacke

Beispiel: auf den Verkehr achten

  1. Wenn du nicht aufpasst, fährt dich das nächste Auto über den Haufen
  2. du beobachtest den Verkehr und nutzt eine ausreichend große Lücke im Verkehr
  3. ja, du bist wieder heile über die Straße gekommen

Also: die Gefährdungen in diesen Beispielen hätten Sie genauso gut oder besser beschreiben können. Das können kleinere Risiken sein, Gesundheitsgefahren, aber auch die Gefahr eines schweren Unfalls.

Ob es funktioniert hat, fragen Sie sich auch, zumindest unbewusst. Denn wenn nicht, würden Sie es ja schon längst anders machen. Und wenn es über die Straße doch recht knapp war, warten Sie beim nächsten Mal auf eine größere Lücke oder laufen schneller.

Wo kommen die Schutzmaßnahmen her?

Sie sind

  • gelernt (Kaffee) ist jetzt kühl genug
  • eigene Erfahrungen (die Jacke passt zum Wetter)
  • basieren auf Vorschriften (hier die Straßenverkehrsordnung)

Dabei ist das nicht schwarz/weiß, auch die Umsetzung der StVO will gelernt sein und wird mit den eigenen Erfahrungen angepasst. Das geht fließend ineinander über und ergänzt sich.

Sie merken schon, Gefährdungsbeurteilungen sind für mich ein tages- und abendfüllendes Thema. Hier nur soweit für den Einstieg.

Und wenn ich keinen Standard/keine Vorgabe finde?

Zur nächsten Frage springen?
Wird nicht gehen.

Das Publikum fragen?
Funktioniert vielleicht, wenn es sich mehr oder weniger um Allgemeinwissen handelt. Dann wissen Sie es allerdings selbst schon, kommen vielleicht nur gerade nicht drauf.

Den Telefonjoker ziehen?
Ja klar, fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrungen anderer für sich.

Den gesunden Menschenverstand nutzen?
Natürlich, immer. Nur manchmal reicht der nicht. Oder warum akzeptieren wir als Gesellschaft, dass regelmäßig Menschen durch ihre Arbeit zu Schaden kommen?

Ich selber habe gute Erfahrungen mit den drei folgenden Fragen gemacht, die alle nicht von mir sind:

  • würde ich das selber so machen?
  • würde ich mein Kind das so machen lassen?
  • wenn nicht, was muss ich ändern?

Fazit

Mit dem ersten Beitrag zu dieser Serie haben Sie Ihr Unternehmen aufgebaut, so dass alle ihre Aufgaben und Verantwortung kennen.

Durch diesen zweiten Teil haben Sie das grundlegende Rüstzeug, die Arbeit in Ihrem Betrieb sicher und gesund zu machen.

Im nächsten Schritt werden wir uns damit auseinandersetzen, wie Ihre Mitarbeiter es schaffen, so zu arbeiten wie Sie es wünschen.

Was sind Ihre Fragen zum Thema?
Stellen Sie sie hier!