Qualifikation für sicheres Arbeiten

Schulungen und Unterweisungen im Arbeitsschutz

Sicherheitsunterweisungen beantworten die Frage: was müssen meine Mitarbeiter:innen wissen, um sicher zu arbeiten?

Welche Schulungen und Unterweisungen brauchen wir, um sicher zu arbeiten? Wie organisieren wir die Unterweisungen?

Mit den Antworten auf diese Fragen beschäftigt sich der dritte Teil der Beitragsserie zu den vier Basiselementen des Arbeitsschutzs.

Die anderen Beiträge dieser Serie finden Sie hier:
Teil 1: Arbeitsschutzorganisation
Teil 2: Sichere Arbeitsbedingungen
Teil 4: Notfallvorsorge

Warum Schulungen und Unterweisungen?

In den letzten beiden Teilen dieser Serie haben wir uns damit befasst, wie Sie Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen sicher gearbeitet werden kann. Heute kommt ein entscheidendes Element für die Umsetzung hinzu: den Mitarbeiter:innen zu vermitteln, wie sie diese Arbeitsbedingungen nutzen, um tatsächlich sicher zu arbeiten.

Ein Beispiel: wir alle mussten erst lernen, mit Messer und Gabel zu essen. In den meisten Fällen waren es die Eltern, die es uns beigebracht haben und die mit uns geübt haben. Sie haben es uns gezeigt. Sie haben es uns erklärt. Sie haben uns vielleicht mal die Hand geführt. Sie haben beobachtet, ob wir es gut machen und korrigierend eingegriffen. Sie haben klare Ansagen gemacht, wenn etwas gar nicht ging – wir beispielsweise mit der Gabel vor der Nase unseres Vaters herumgefuchtelt haben.

In diesem Beispiel steckt alles drin: wie wir unter Anleitung gelernt haben, mit diesen nicht ganz ungefährlichen Arbeitsmitteln umzugehen. Ohne uns zu verletzen, aber doch das gewünschte Ergebnis zu erreichen, nämlich satt zu werden. Dabei die gültigen Verhaltensnormen zu berücksichtigen, die Regeln des Anstands zu wahren.

Wechseln Sie die Seiten: Sie als Eltern wollen, dass Ihr Kind lernt, ordentlich mit Messer und Gabel zu essen. Was tun Sie? Sie zeigen Ihrem Kind, wie es geht. Sie leiten es an. Sie üben, bis es klappt und beobachten Ihr Kind dabei. Sie greifen notfalls korrigierend ein.

Schulungen sind ein Teil des Ganzen

In Schulungen und Unterweisungen vermitteln Sie die theoretischen Anteile dessen, was Sie Ihren Mitarbeitern nahe bringen wollen. Wobei Schulungen sehr wohl praktische Anteile beinhalten können.

Schulungen und Unterweisungen sind also ein wichtiges Element, Ihren Mitarbeitern zu vermitteln, wie sie richtig und sicher arbeiten.

Stellt sich jetzt die Frage: wo ist der Unterschied zwischen Schulungen und Unterweisungen?

Was sind Schulungen und Unterweisungen?

Unsere englischsprachigen Mitmenschen kennen einen solchen Unterschied nicht. Sie kennen training und instruction, also Schulung und Anweisung. Anweisungen kennen wir auch, das sind konkrete Aufforderungen, etwas bestimmtes in einer bestimmten Art und Weise zu tun.

Der Wortstamm Weisung steckt auch in Unterweisung und Einweisung. Dadurch bekommt die Unterweisung Verbindlichkeit für die Empfänger: in der Unterweisung vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern, was und wie Sie es von ihnen erwarten. Sie geben Ihren Mitarbeitern also Anweisungen.

Spitz formuliert, um den Unterschied deutlich zu machen, ist eine Schulung im Gegensatz dazu eine reine Weitergabe von Informationen.

Vielleicht wird der Unterschied anhand von Beispielen deutlicher. Vielleicht ist der Unterschied aber auch gar nicht so wichtig.

Welche Schulungen und Unterweisungen sind erforderlich?

Das ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den rechtlichen Vorgaben.
Ja, ich weiß: das harmloseste, was Sie jetzt denken, ist: danke für diese gar nicht hilfreiche Antwort.

Einiges ergibt sich aus Gesetzen oder Unfallverhütungsvorschriften (heute DGUV-Vorschriften). Beispielsweise die recht unkonkrete Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Absatz 1):

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html

So ist immerhin schon mal klar, dass der Arbeitgeber unterweisen muss.

Es geht allerdings konkreter. Die Gefahrstoffverordnung fordert in § 14 Absatz 2:

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html

Diese Vorgabe aus der Gefahrstoffverordnung ist ein tolles Beispiel. Nicht nur, weil hier in der einzigen diesbezüglichen Vorschrift die mündliche Unterweisung gefordert ist – das ist in keiner anderen Vorschrift vorgegeben.

Sondern weil hier gefordert ist, dass Sie anhand der Betriebsanweisung unterweisen müssen. Und da steckt der entscheidende Hinweis drin, wie Sie herausfinden, welche Unterweisungen erforderlich sind: Zu jeder Anweisung sollte es eine Unterweisung geben.

Wie ermittle ich den Unterweisungs­bedarf?

Schritt 1: Welche Anweisungen gibt es in Ihrem Betrieb?

Das können Betriebsanweisungen sein, für Gefahrstoffe oder für Werkzeuge und Maschinen. Das können Verfahrensbeschreibungen und Arbeitsanweisungen aus einem Managementsystem sein. Dazu gehören weitere Arten von Anweisungen wie Gebots- und Verbotsschilder. Mündliche Anweisungen können ebenfalls so allgemeingültig oder weitreichend sein, dass sie darauf unterweisen sollten.

Anforderungen aus Betriebs-, bzw. Bedienungsanleitungen. Ergibt sich aus der Betriebsanleitung, dass die Bediener der Maschine unterwiesen werden sollen, ist es oft zweckmäßig, eine Betriebsanweisung für die Maschine zu erstellen. Die Betriebsanweisung enthält dann die Unterweisungsinhalte. Aber auch ohne Betriebsanweisung ist die Unterweisungserfordernis durch die Betriebsanleitung gegeben.

Schritt 2: Gibt es darüber hinaus rechtliche Vorgaben?

Das sind die konkreten Vorgaben aus Rechtsvorschriften, wie beispielsweise der Gefahrstoffverordnung. Das sind Auflagen oder Nebenbestimmungen aus Betriebsgenehmigungen. Dazu können weitere kommen, die Ihnen von der Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft zur Auflage gemacht wurden.

Schritt 3: Gibt es weitere Erfordernisse?

Sind in Ihren Gefährdungsbeurteilungen Schulungen oder Unterweisungen als Schutzmaßnahme festgelegt, die über die bisher ermittelten hinausgehen? Bitte durchführen.

Gibt es weitere Unterweisungen oder Schulungen, die in Ihrer Branche üblich sind? Machen Sie diese einfach. In der Regel steckt eine konkrete Forderung dahinter, die Ihnen jetzt gerade nicht bewusst ist. Meist ist es einfacher, diese mit ins Programm zu nehmen, anstatt erst Rechtsvorschriften durchzuflöhen.

Sie können natürlich noch mehr machen, nach oben ist Luft. Sind Sie der Meinung, Ihre Mitarbeiter müssen zu weiteren Themen geschult oder unterwiesen werden, setzen Sie es um.

Warum ich die Schritte in dieser Reihenfolge gewählt habe?

Es ist einfacher, zunächst die konkreten Vorgaben aus konkreten Anweisungen zusammen zu stellen, als die oft eher unkonkreten Vorschriften zu wälzen. Und Sie haben mit diesen konkreten Themen, die sich aus Ihrem betrieblichen Alltag ergeben, bereits den überwiegenden Teil der sich aus diesen unkonkreten Gesetzesvorgaben ergebenden Anforderungen erfüllt.

Den ermittelten Schulungs- und Unterweisungsbedarf sollten Sie schriftlich festhalten. In offizialdeutsch: in Ihrer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.

Wann unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, wie oft müssen Unterweisungen wiederholt werden?

Zeitpunkt und Wiederholung der Unterweisung können konkret festgelegt sein. Hier ist die Gefahrstoffverordnung wieder ein tolles Beispiel:

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html

Alles klar.

Also vor Aufnahme der Beschäftigung. Unterweisen Sie Ihren Mitarbeiter, bevor er mit dem Gefahrstoff arbeitet, bevor er die Maschine bedient und so weiter. Ich selber bekomme eine neue Tätigkeit gerne erklärt, bevor ich sie ausführe.

Diese Vorgabe impliziert, dass es eine theoretische Unterweisung gibt, bevor Ihr Mitarbeiter die Arbeit praktisch ausführt. Es kann zweckmäßig und sinnvoller sein, dies in die Einarbeitung zu integrieren. Beispielsweise die Bedienung einer Maschine durch das konkrete Bedienen zu erlernen – wie das Essen mit Messer und Gabel – und in diesen Prozess zum richtigen Zeitpunkt die entsprechenden Anweisungen einfließen lassen.

Die richtige Frequenz für Wiederholungs­unterweisungen

Die Gefahrstoffverordnung ist zu dieser Frage eindeutig: jährlich. Für Ersthelfer ist es ebenso klar geregelt, Betriebsersthelfer müssen alle zwei Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.

Oftmals werden Sie nur finden: „Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen“. Denken Sie jetzt, alle 25 Jahre ist regelmäßig, ist das zwar richtig, aber nicht im Sinne des Erfinders.

Hilfreich ist hier die DGUV-Information 205-023 Brandschutzhelfer:

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer

Spätestens nach drei bis fünf Jahren ist eine Unterweisung also zu wiederholen. Der Abstand richtet hier sich danach, wann etwas einmal Gelerntes wahrscheinlich in Vergessenheit geraten sein wird. Bei Brandschutzhelfern hoffen wir ja, dass sie ihr Wissen nicht anwenden müssen.

Der zweite, ebenso wichtige Faktor lässt sich gut auf Tätigkeiten anwenden, die Ihr Mitarbeiter regelmäßig oder häufig ausführt, wo das Vergessen nicht so die Rolle spielt. Wann sollte das Wissen aufgefrischt werden, um der schleichenden Abweichung von den Vorgaben gegenzusteuern. Das ist nicht negativ gemeint. Es ist vollkommen normal und menschlich, dass sich Abläufe in der Wiederholung verändern, wir sind ja keine Maschinen. Also: bevor sich möglicherweise gefährliche Routinen etablieren, wird gegengesteuert.

Weitere Kriterien für die Wiederholungs­unterweisungen

  • Geänderte Produktions- oder Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe
  • Erfordernisse aus der Gefährdungsbeurteilung, beispielsweise wurde festgestellt, dass die bisherige Frequenz nicht ausreicht
  • nach Unfällen
  • von außen kommende Änderungen wie neue rechtliche Vorgaben, geänderte Einstufung der Gefährlichkeit von Stoffen oder Maschinen
  • geänderter Stand der Technik

Um alle diese unterschiedlichen Aspekte unter einen Hut zu bekommen und den organisatorischen Aufwand gering zu halten, ist eine jährliche Wiederholung üblicherweise das Einfachste.

Wie können Sie erfolgreich schulen und unterweisen?

„Alles schläft, einer spricht – so was nennt man Unterricht“. Wer kennt das nicht. Wer hat aber nicht auch die Erfahrung gemacht, dass Unterricht interessant sein kann.

Genauso ist es mit Unterweisungen. Keiner hat Lust, hin zu gehen, außer es ist anschließend Betriebsfeier. Erst recht hat keiner Lust, vorne zu stehen und die immer gleichen Folien runter zu leiern – während alle andern nur pennen.

Manches mag am besten im Frontalunterricht vermittelbar sein. Wir sind auch alle erwachsen genug, damit vernünftig umzugehen.

In vielen Fällen kann man die Inhalte mit einfachen Mitteln attraktiver überbringen. Stellen Sie Fragen, diskutieren Sie mit den Teilnehmern, bauen Sie praktische Elemente ein, halten Sie sich kurz und kommen Sie auf den Punkt. Es gibt sicher weitere Möglichkeiten, die mit vertretbarem Aufwand einen höheren Nutzen bringen.

Mir persönlich hilft es, zwei Aspekte zu berücksichtigen: die Menschen, die ich schule und unterweise sind oftmals die, die mehr praktische Erfahrung haben als ich. Deshalb frage und diskutiere ich gerne mit ihnen, bleibe bei den wesentlichen Anforderungen aber hart.

Die Praktiker wissen, ob die Anweisungen und Unterweisungsinhalte so richtig und sinnvoll anwendbar sind. Ein solches Treffen ist die Gelegenheit zu prüfen, ob die Anweisungen noch auf Stand sind, der Realität entsprechen und so vernünftig umsetzbar sind.

Dokumentieren Sie Ihre Unterweisungen

Zu einer erfolgreichen Schulung oder Unterweisung gehört die Dokumentation: fertigen Sie immer eine Teilnehmerliste an, die von allen Teilnehmern unterschrieben wird.

Das muss keine große Formalie sein, das geht notfalls auf einem Notizzettel. Achten Sie darauf, dass folgendes drin steht:

  • Datum und Zeitraum der Unterweisung
  • Name des Unterweisenden
  • Inhalte der Unterweisungen
  • Namen (leserlich) und Unterschriften der Teilnehmer

Wer unterweist – wer darf unterweisen?

Wer darf Ihren Mitarbeitern Anweisungen geben? Natürlich nur der Chef.

Ganz so einfach ist es leider nicht in allen Fällen. Es gibt Bereiche, in denen der Gesetzgeber weitreichende Anforderungen an die Qualifikation des Unterweisenden, bzw. Ausbilders festgelegt hat. Beispielsweise für Ersthelfer-Lehrgänge, diese dürfen nur qualifiziertes Personal von anerkannten Ausbildungsorganisationen durchführen.

Da bleibt Ihnen als Unternehmer nichts übrig, als die qualifizierten Personen die Schulung durchführen zu lassen.

Stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die Schulung durch eine innerbetriebliche Unterweisung zu ergänzen. Dies empfehle ich gerade bei Ersthelfern. Weisen Sie Ihre Ersthelfer darauf hin, wo sie Erste Hilfe-Material finden und wie Erste Hilfe-Leistungen in Ihrem Betrieb zu melden und zu dokumentieren sind.

Dies ist bei Standard-Schulungen sinnvoll, die oftmals als offene Kurse extern durchgeführt werden. Es gibt durchaus die Möglichkeit, dem Ausbilder Ihre betriebsspezifischen Besonderheiten mitzugeben, damit diese Anforderungen mit unterwiesen werden. Dies bietet sich beispielsweise bei Unterweisungen für Staplerfahrer oder Kranführer an.

Damit haben Sie die Unterweisung delegiert. Die Unterweisungen zu delegieren, ist durchaus üblich und sinnvoll, wenn Sie selbst nicht das Fachwissen haben, oder jemand in Ihrem Betrieb besser geeignet ist. Es sollte allerdings sowohl dem Unterweisenden als auch den Teilnehmern klar sein, dass es sich nach wie vor um eine Unterweisung handelt, also Anweisungen vermittelt werden.

Fazit

Schulungen und Unterweisungen sind notwendig. Sie vermitteln Ihren Mitarbeitern damit, wie sie richtig und sicher arbeiten. Es gibt viele verschiedene Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter, welche notwendig und sinnvoll sind, ist für Ihren Betrieb zu ermitteln.

Schulungen und Unterweisungen sind dann erfolgreich, wenn die Inhalte bei den Teilnehmern ankommen, sie diese verstehen und umsetzen. Die Unterweisungen so aufzubauen, dass dieses Ziel erreicht wird, ist die hohe Kunst aber durchaus machbar.

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