Betrieblicher Umweltschutz – was ist das?
Die Vorschriften treffen doch sicher nur Chemiekonzerne und andere Großbetriebe?
Weit gefehlt. Es stimmt nicht, dass alle, die keine Umweltgenehmigung brauchen, nichts tun müssen oder tun können.
Manchmal ist es leider nicht so einfach, die Pflichten und die Möglichkeiten zum Umweltschutz zu ermitteln. Denn die Regelungen können sich gerne aus Rechtsbereichen ergeben, die wir nicht unmittelbar als Umweltrecht ansehen. Beispielsweise die Schornsteinfegerpflicht.
Für große Unternehmen gibt es mehr und spezifischere Vorgaben. Ab einer gewissen Größe haben diese Betriebe oftmals – ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben – entsprechende Beauftragte, die sich im Betrieb dem Umweltschutz widmen.
Welche Vorschriften gibt es im Umweltschutz?
Im Umweltrecht werden die Rechtsvorschriften zusammengefasst, die dem Schutz der Umwelt dienen. Soweit ganz einfach.
Das Umweltrecht basiert auf drei Prinzipien:
- Vorsorgeprinzip
Umweltverschmutzungen und sogar Umweltbelastungen gar nicht erst entstehen lassen - Verursacherprinzip
Wer die Umweltverschmutzung verursacht, ist verantwortlich - Kooperationsprinzip
Die Öffentlichkeit soll in gewissen Rahmen an Entscheidungen beteiligt werden.
Dies gilt beispielsweise bei Genehmigungsverfahren, in denen die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt werden
Das Umweltrecht kann sowohl national als auch international verbindlich sein. Denken Sie nur an EU-Recht. Die nationalen Vorschriften können bundesweit gelten (Bundesrecht) oder Landesrecht der Bundesländer sein.
Darüber hinaus gibt es durchaus verbindliche Regelungen auf Landkreis- oder Gemeindeebene, die kommunalen Satzungen. Kommunale Vorschriften gibt es in der Regel zur Abfallandienung und zur Abwasserbeseitigung – nebst den dafür fälligen Gebühren.
Was regelt das Umweltrecht?
Im Umweltschutz können wir im Wesentlichen von fünf Schwerpunktthemen ausgehen:
- Schutz vor Luftverunreinigungen
(Immissionsschutz) - Gewässerschutz und Gewässerbewirtschaftung
- Abfallentsorgung
(Kreislaufwirtschaft) - Energie und Klimaschutz
- Bodenschutz und Altlasten
Vorschriften zu Energie und Klimaschutz sind vor nicht allzu langer Zeit neu hinzugekommen und haben schnell einen eigenen Schwerpunkt herausgebildet.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zu Themen, die nicht unbedingt eigenständige Schwerpunkte bilden oder den genannten eindeutig zuzuordnen sind. Beispielsweise der Schutz der Ozonschicht durch das Verbot bestimmter schädliche Gase.
Was bedeutet das für mein normal großes Unternehmen?
Unternehmen, die keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, müssen trotzdem Umweltvorschriften einhalten. Umweltvorschriften gelten nicht nur für genehmigungspflichtige Anlagen. Ein Beispiel, das Sie vermutlich nachvollziehen können, ist das Abfallrecht. Dies gilt ja sogar für Privathaushalte.
Die zentrale Frage ist: wissen Sie, was Sie tun müssen, um rechtskonform zu sein?
Um im Beispiel Abfall zu bleiben:
- können Sie Abfälle vermeiden?
Mehrwegverpackungen nutzen, Material restlos verbrauchen - wie trennen Sie die anfallenden Abfälle?
Papier, gelbe Tonne und Restmüll reicht im Gewerbebetrieb vermutlich nicht? - Wie entsorgen Sie die Abfälle?
Welcher Entsorger darf welche Abfälle überhaupt annehmen, speziell, wenn es sich um gefährliche Abfälle (umgangssprachlich Sondermüll) handelt - Was müssen Sie dokumentieren?
Welche Entsorgungsnachweise wie lange aufbewahren usw.
An diesem Beispiel können Sie erkennen, dass Sie bereits viel erreichen, wenn Sie umweltbewusst handeln. Übertragen Sie das, was Sie als umweltbewusster Mensch tun und denken, einfach auf Ihr Unternehmen. Ergänzen Sie Ihre Maßnahmen durch entsprechende Dokumentation.
Es muss nicht das neuste in der Werbung hochgejubelte Produkt sein, das die Welt retten soll. Das bewährte nicht übermäßig aggressive Reinigungsmittel, richtig dosiert und sparsam verwendet bringt schon eine ganze Menge.
Großbetriebe
Betrieben, die eine umweltrechtliche Genehmigung brauchen, schlage ich eine etwas andere Herangehensweise vor:
Prüfen Sie zunächst, ob Sie alle erforderlichen Genehmigungen haben und diese auf aktuellem Stand sind. Dies können Sie zusammen mit der Genehmigungsbehörde machen. Die Behörden sind nicht nur die bösen Kontrolleure, sie haben auch einen Beratungsauftrag, dem sie in der Regel gerne nachkommen.
Im zweiten Schritt gehen Sie die Nebenbestimmungen und Auflagen durch: Erfüllen Sie diese und können Sie das nachweisen?
Aus diesen beiden Schritten ergibt sich bereits das Meiste, um rechtskonform zu arbeiten. Gerade im zweiten Schritt entstehen oft Ideen, was Sie noch tun können, oder Fragen, wo Sie weiteren Informations- oder Unterstützungsbedarf haben.
Darauf aufbauend stellen Sie sich die gleichen Fragen wie die Kolleg:innen in den nicht genehmigungspflichtigen Betrieben.
Zusammengefasst
Umweltschutz im Betrieb ist kein Hexenwerk. Gerade hier in Deutschland haben wir über die Jahre und Jahrzehnte bereits so viel zu Umweltschutz und Umweltbildung getan, dass vieles für uns selbstverständlicher Bestandteil unseres Lebens und Handelns ist. Da fällt es uns schwer, dieses noch als Leistung im Umweltschutz zu sehen.
Trotzdem geht im Umweltschutz immer noch mehr. Unsere Umweltprobleme sind ja hinreichend bekannt. Beispielsweise die Klimakrise oder Plastikmüll in den Meeren.
Wie das gehen kann, was Sie als gut aufgestelltes Unternehmen tun können oder müssen, darüber mehr auf diesen Seiten.
Interessanterweise sind viele Maßnahmen im Umweltschutz gleichzeitig Kosten sparend.