Abfallentsorgung

Was bedeutet „richtig“ oder „ordnungsgemäß entsorgen“? Abfälle wollen wir doch möglichst günstig los werden.
Teil 1 der einführenden Beitragsserie zum betrieblichen Umweltschutz.

Die weiteren Beiträge dieser Serie finden Sie hier:
Teil 2: Reinhaltung der Luft
Teil 3: Gewässerschutz
Teil 4: Energie und Klimaschutz

Gründe für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung

Zum einen ist es gesetzlich vorgeschrieben, von den Behörden relativ einfach zu überwachen und mit Bußgeldern zu belegen. Es gab lange genug schwarze Schafe unter den Entsorgern, die Abfälle nicht korrekt entsorgt haben, um Geld zu verdienen. Was wiederum dazu geführt hat, dass die Behörden hier schon mal genauer hinsehen.

Das ist nicht der Hauptgrund, sondern hat seinen Grund: Wer hat nicht von den Plastikmüllinseln im Pazifik gehört? Von illegalen Deponien oder Verbrennungen? Von Plastikspielzeug mit giftigen Inhaltsstoffen, aus Recyclingplastik hergestellt? Von Ressourcenverknappung? Lassen wir das Polemisieren und werden konkret:

Mir reicht es, zu sehen, dass hier bei uns überall wo Menschen unterwegs sind, irgendwie Müll rumliegt. Und dabei ist es bei uns noch entschieden sauberer als in den meisten Teilen der Welt. Papiertaschentücher auf dem Gehweg, Plastikverpackungen neben den Wanderwegen, Einwegflaschen im Straßengraben sind noch die harmloseren Dinge. Wieder hat einer seinen Gartenabfall in den Wald gekarrt – im Plastiksack! Hätte er es ausgeschüttet, könnte es wenigstens verrotten. Farbeimer am Waldweg, Kühlschrank im Wald. Nein, es reicht, und das an dieser Stelle im doppelten Sinne.

Im Übrigen ist jedes Stück Abfall doppelt bezahlt: Erst haben Sie es gekauft, dann müssen Sie es wieder los werden. Bei Verpackungen ist dies leider oftmals der Sinn der Sache, manchmal der wichtigere Aspekt, beispielsweise bei Lebensmittelverpackungen.

Was ist überhaupt Abfall?

Ich mag die Definition aus dem Gesetz, die ist schön klar:

Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__3.html

Also Dinge, bzw., Sachen, die ich tatsächlich wegwerfe, in den Container, in die Tonne oder andere halt in die Landschaft. Sachen, die ich zum Entsorgen sammle, bei mir beispielsweise die Box mit den Batterien, die ich später zur Sammelstelle bringe. Sachen, die ich entsorgen muss, vielleicht auf Anordnung einer Behörde.

Bis hier ist es unerheblich, ob die Sachen wiederverwertet werden oder auf der Deponie landen.

Auf Themen wie Nebenprodukte oder Ende der Abfalleigenschaft möchte ich hier noch nicht eingehen. Das würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und unnötig komplex machen.

Wie gehe ich richtig mit Abfällen um?

Ein weiteres, das ich am Gesetz mag, ist die sogenannte Abfallhierarchie:

Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung.

http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__6.html

Scheint im ersten Moment kompliziert. Anhand von Beispielen vielleicht einleuchtend und es kann sich der Sinn erschließen:

1. Abfallvermeidung

Müll, der gar nicht erst entsteht, ist der beste Müll. Schont Umwelt und Geldbeutel. Ja ja, stimmt aber. Ich habe mal ein Paket von einem Versender bekommen, das nur in dem Karton war, in dem man das Produkt im stationären Handel bekommt. Bunt bedruckt, die Nachbarschaft wusste Bescheid. Nur ein großer Adressaufkleber drauf, fertig. Kein extra grauer Karton, den ich anschließend loswerden musste. Geht doch.

Stellen Sie Waren her – verbrauchen Sie alle Rohwaren, anstatt diese als Reste zu entsorgen? Verarbeiten Sie Material, beispielsweise auf dem Bau – achten Sie beim Zuschnitt auf wenig Ausschuss? Das ist Abfallvermeidung und wirtschaftlich obendrein.

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung

Pfandflaschen zurück geben oder dem Pfandsammler hinstellen. Um sie wiederverwenden zu können. Ja, so panne einfach kann das sein.

Mir fällt hierzu regelmäßig der IBC ein, der gereinigt noch lange als Regenfass genutzt wird.

3. Recycling

Meint in Abgrenzung zu Punkt 4 die stoffliche Verwertung. Die Kartonagen, die zu neuer Pappe gemacht werden. Altpapier, das zu neuem Papier wird. Altkleider, die zu Putztüchern werden.

Der Einstieg in Themen wie Upcycling und Downcycling würde mir hier zu weit führen, lohnen eher einen eigenen Beitrag.

Diese ersten drei Ebenen der Abfallhierarchie passen in den Kreislaufgedanken. Material so zu gebrauchen, das es wieder genutzt werden kann und nicht verbraucht wird, also weg ist.

4. Sonstige Verwertung

Energetische Verwertung ist Verbrennung. Danach ist das Material weg und nur noch Asche. Immerhin wird die bei der Verbrennung frei werdende Energie genutzt, in der Regel zur Stromerzeugung. Die meisten „normalen“ Müllverbrennungsanlagen arbeiten so.

Verfüllung bedeutet, mit den Abfällen beispielsweise alte Stollen im Bergbau aufzufüllen, damit diese nicht einstürzen können.

Im Grunde fallen hierunter alle Entsorgungswege, die den Abfall aus dem Wirtschaftskreislauf heraus nehmen, dabei den Abfall aber einmal noch nutzen. Also nur geringfügig besser als der letzte Schritt:

5. Beseitigung

Zum Schluss bleiben nur noch Verfahren, bei denen der Abfall vernichtet wird, also dauerhaft nicht mehr nutzbar ist. Es hat sich schon herum gesprochen, dass viele unserer Rohstoffe nicht unendlich verfügbar sind. Sinnvoll ist daher, die Vernichtung nur als allerletzte Möglichkeit zu sehen.

Das sollte nur für Abfälle gelten, die so gefährlich sind oder mit Schadstoffen behaftet sind, dass wir mit unseren heutigen Technologien keine andere Lösung haben. Beispielsweise asbesthaltige Baustoffe, wir sollten schon sehen, dass keine Asbestfasern in die Luft kommen.

Beispielsweise Chemikalien, die so gefährlich sind, dass wir sie nur durch Verbrennung unschädlich machen können. Wo bei der Verbrennung die Vernichtung entschieden wichtiger ist als die Energie zu nutzen.

Leider gehört auch die Ablagerung auf der normalen Hausmülldeponie zu den Beseitigungsverfahren. Immerhin sind wir in Deutschland so weit, dass hier nur noch Abfälle landen, die mit vertretbarem Aufwand nicht verwertbar sind. Zumindest besteht die Hoffnung, dass sie irgendwann zumindest teilweise wieder gewonnen werden können.

Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Abfälle vermeiden können alle. Bedeutet manchmal einfach nur, sich ein paar Gedanken zu machen und sorgsam mit den Dingen umgehen. Es mag sich bitte keiner persönlich angegriffen fühlen, wenn ich das so flapsig sage.

Kann ich auf manche Sachen verzichten, ohne dass es ein Verzicht ist? Ich denke hierbei erstmals an Verpackungen. Muss es noch eine Transportverpackung mehr sein? Ich denke jetzt gerade an shopping, privater Bereich, trotzdem vielleicht ein gutes Beispiel: Viele, die Kleidung shoppen gehen, kaufen in verschiedenen Geschäften jeweils ein Teil. Muss es in jedem Laden eine Tragetasche sein – oder passt das neue Teil mit in die andere Tasche? Ja, ich bin ein Mann, trotzdem kann man an der Kasse sagen: keine Tüte bitte. Hat man auch weniger zu tragen.

Wege zur Wiederverwendung zu finden kann aufwendiger sein. Hier sehe ich zwei einfache Kniffe: Finden Sie heraus, was in Ihrer Region an öffentlichen Möglichkeiten besteht. Altglassammlungen gibt es überall, Altkleidersammlungen und Batteriesammelstellen auch. Fallen in Ihrem Betrieb solche oder vergleichbare Abfälle an? Kann man die in diese öffentlichen Sammlungen geben? Kann Ihr Entsorger ähnliches anbieten?

Reden Sie mit Ihren Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden: gibt es Möglichkeiten, auf Verpackungen zu verzichten oder Verpackungen mehrfach zu nutzen? Kann eine andere Verpackung genutzt werden, die zurück geht und oft benutzt werden kann?

Können Sie Produkte noch genauer in den Mengen oder Maßen liefern, bzw. geliefert bekommen, wie sie tatsächlich benötigt werden?

Alles was jetzt noch übrig ist, ist Abfall, der entsorgt werden will, zunächst egal, ob verwertet oder beseitigt.

Abfalltrennung ist der Schlüssel zur Verwertung

Je besser die Trennung, desto größer die Möglichkeiten zum hochwertigen Recycling.

Dienstleistungsunternehmen und kleine Betriebe haben es da oft einfach. Altpapier, Verpackungen aus Kunststoff, ein paar Essensreste und der Kaffeeprütt. Elektroschrott wenn der Computer den Geist aufgibt. Das ein oder andere Stück Restmüll, sei es die Zigarettenkippe, sei es der Staubsaugerbeutel. Hört sich an wie zuhause. Ist es im Grunde auch. Da lohnt es sich kaum, über noch aufwendigere Trennung nachzudenken. Da ist es vollkommen in Ordnung, die Mülltonnen wie zuhause zu nutzen, wenn die Abfallbehörde zustimmt.

Bei produzierenden und Waren handelnden Unternehmen fallen gerne mehr und andere Abfälle an. Die Trennung und möglichst hochwertige Entsorgung gewinnt an Bedeutung, je mehr Abfälle entstehen.

Wie trenne ich Abfälle richtig?

So, dass sie hochwertig verwertet werden können. Ich weiß, das habe ich inzwischen oft genug gesagt. Frage ist, wie genau. Das kommt mal wieder darauf an – nämlich welche Abfälle entstehen und welche Entsorgungswege Ihnen zur Verfügung stehen.

Der Gesetzgeber gibt uns eine sehr gute Hilfestellung mit der Gewerbeabfallverordnung:

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen [haben] die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu befördern sowie […] vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen:
1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier,
2. Glas,
3. Kunststoffe,
4. Metalle,
5. Holz,
6. Textilien,
7. Bioabfälle […] und
8. weitere Abfallfraktionen […]

http://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__3.html

Im folgenden Absatz heißt es zusätzlich:

Das Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle des § 9 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt unberührt.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/__3.html

Schritt 1: Gefährliche Abfälle

Identifizieren Sie Ihre gefährlichen Abfälle. Die hießen mal überwachungsbedürftige oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Umgangssprachlich ist das Sondermüll. Dass Pestizide und Leuchtstoffröhren (quecksilberhaltig) hierzu gehören, leuchtet noch bald ein. Es kann sinnvoll sein, Expertenrat einzuholen. Oft wissen Sie aber schon, ob es ein gefährlicher Abfall ist, wenn Sie ihn bereits vorher entsorgt haben. Ihr Entsorger hilft Ihnen auch bei der Einstufung.

Gefährliche Abfälle sammeln und entsorgen Sie getrennt. Suchen Sie sich nach Möglichkeit einen Entsorger, der Ihnen ein Verwertungsverfahren anbieten kann.

Schritt 2: Gewerbeabfälle

Trennen Sie die nicht gefährlichen Abfälle in die Fraktionen nach der Gewerbeabfallverordnung. Arbeiten Sie dabei mit Ihrem Entsorgungsunternehmen zusammen. Dadurch können Sie nicht nur richtig trennen im rechtlichen Sinn. Sie können unter Umständen mehr tun, wenn Ihr Entsorger durchgezielte Trennung andere Verwertungswege bedienen kann.

Verständlich wird das vielleicht durch zwei Beispiele: Laut Liste sammeln Sie Metall getrennt. Kann es sinnvoll sein, Schwarzstahl, Edelstahl und Aluminium getrennt zu sammeln und zu verwerten? Sinnvoll ist das. Ab bestimmten Mengen lohnt sich das auch wirtschaftlich.

Ähnliches Beispiel ist Kunststoffe. Bei leeren Kanistern, Stretchfolien, Baufolien in Mengen, die in den gelben Sack passen, wird sich nicht lohnen zu trennen. Bei größeren Mengen schon.

Oder Glas: Flaschenglas und Flachglas können nicht gemeinsam verwertet werden. Diese sollten Sie getrennt sammeln und entsorgen.

Schritt 3: Weitere Abfälle

Der Gesetzgeber lässt es Ihnen offen, Ihre Abfälle in weitere Fraktionen zu trennen, um diese sinnvoll und wirtschaftlich zu entsorgen. Die Verwertung steht dabei klar vor der Beseitigung.

Ich möchte das an dieser Stelle ebenso wie das Thema Nebenprodukte nicht vertiefen, weil das betriebsspezifisch wäre und den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde.

Schritt 4: Der Rest

Alle Abfälle, die nach der vorgeschriebenen und sinnvollen Trennung nicht weiter getrennt werden können, bleiben als Restmüll übrig. Für mich ist es unerheblich, ob jemand diese als Abfall zur Verwertung – AzV – oder Siedlungsabfall bezeichnet. Den Restmüll sollte Ihr Entsorger möglichst in die energetische Verwertung geben, also zur Energiegewinnung verbrennen.

Die Restmüllmenge halten Sie so gering wie möglich. Interessanterweise gehen die Behörden davon aus, dass es kein Unternehmen gibt, in dem kein Restmüll anfällt. Verständlich, versuchen Sie mal, ein Recyclingverfahren für Zigarettenkippen oder Fegereste zu finden.

Zusammengefasst

Eigentlich ganz einfach, oder? Ja und nein.

Die Struktur und die Zielsetzung der Abfallentsorgung zu erkennen ist möglich. Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Abfallwirtschaft und die gewerbliche und industrielle Abfallentsorgung nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen wird komplizierter, je mehr und je ungewöhnlichere Abfallarten Sie haben. Aber: es gibt selten ganz neue Abfälle, die noch nie irgendwo angefallen sind.

Ihr erster Ansprechpartner sollte der Entsorger sein, zu dem Sie vertrauen haben. Dieser kann Ihnen nicht nur helfen, Sammelstrukturen zu schaffen, die den Vorschriften genügen. Er kennt den Abfallmarkt und kann Ihnen gute Entsorgungswege vorschlagen.

Und Verwertung geht vor Beseitigung.

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